Backofen und Herd Beachten Sie bitte die Gebrauchsanweisungen genau und vermeiden grundsätzlich den Grillbetrieb bei offener Backofenklappe:
Die umgebenden Möbel könnten bei einer Temperatur über 75° C Schaden nehmen.
Belastbarkeit Die Belastbarkeit von Küchenmöbeln ist in den DIN Normen präzise geregelt. Achten Sie unbedingt auf die Herstellerangaben
zum bestimmungsgemäßen Gebrauch und zu den maximalen Belastbarkeitsgrenzen. Bei sämtlichen hängend angebrachten Möbeln ist eine fachgerechte und ausreichende Wandbefestigung (Festmauerwerk, Auflage etc.) erforderlich. Als einfache Faustregel gilt: für Einlegeböden pro 10 x 10 cm Fläche nicht mehr als 600 Gramm Belastung, bei Schubladen und Auszügen nicht mehr als 40 kg Belastung je Schublade. Bitte diese Höchstgrenzen nicht überschreiten! Eventuell brüchiges Mauerwerk, Hohlwände und Fachwerkhäuser machen niedrigere Werte erforderlich. Weisen Sie den Küchenspezialisten schon bei der Planung darauf hin. Das gilt besonders für Wandhängeschränke. Bitte lassen Sie sich auch bei Sonderanfertigunggen vorher beraten.
Beanstandung, Beschwerde Ist eine Reklamation berechtigt, können Sie sich stets auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte berufen. Detailinformationen, Fotos usw. helfen uns, alles zügig abzuwickeln. Wir sind Ihnen gerne behilflich!